Der Schulelternbeirat (SEB) unterstützt die Klassenelternbeiräte beim Zusammenwirken von Schule und Elternschaft.
Jeweils ein Mitglied aus dem Klassenelternbeirat ist Mitglied im Schulelternbeirat.
Die Mitglieder des Schulelternbeirates wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, der in der Regel aus drei Mitgliedern besteht, von denen ein Mitglied als Vorsitzende/-r fungiert.
Der SEB muss bei folgenden schulischen und unterrichtlichen Entscheidungen zustimmen (§ 72 (4) SchulG):
— Festlegung der täglichen Unterrichtszeit
— Einführung der Ganztagsschule
— Durchführung von Schulversuchen
— Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte
Ansonsten ist er beratend tätig.
Der SEB der Helene-Lange-Schule ist ein aufgeschlossenes Gremium, welches kreativ, verantwortungsbewusst und vertrauensvoll mit der Schulleitung zusammenarbeitet.